Behandlungskosten
Die Kosten meiner Heilpraktikerbehandlung richten sich nach Zeitaufwand.
Mein Stundensatz beträgt 80 Euro.
Patienten die eine Privatversicherung oder Zusatzversicherung haben werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.
Kosten für Verbrauchsmaterialien bei bestimmten Therapien die in der Praxis oder beim Hausbesuch durchgeführt werden, werden ohne Aufschlag an den Patienten weitergeleitet.
Das zwischen Heilpraktiker und Patient vereinbarte Honorar ist verbindlich und unabhängig davon zu begleichen, ob und in welcher Höhe der Patient von privaten Krankenversicherungen, Beihilfestellen oder Zusatzversicherungen Erstattungen erhält.
Als Heilpraktikerin bin ich in meiner Honorarforderung grundsätzlich frei und unabhängig.
Kostenerstattung
Heilpraktikerleistungen werden von privaten Kranken-, Beihilfe- und Zusatzversicherungen in der Regel teilweise oder (allerdings eher selten) vollständig übernommen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten im Normalfall leider nicht.
Bitte erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenversicherung nach der Kostenübernahme. Die Abrechnung meiner Leistung erfolgt gem. Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) bzw. nach individuell vereinbarten Positionen. Beratungen im Sinne der Ziffern 1, 2, 3, 4 oder 5 werden dabei mit einem Faktor in Abhängigkeit von der Dauer berechnet.
Patienteninformationen zur Abrechnung mit Krankenkassen
Privatversicherte: Jede Krankenversicherung behandelt die Abrechnung und die Erstattung von Heilpraktikerrechnungen unterschiedlich. Da der Heilpraktiker nicht berechtigt ist, Abrechungen direkt mit der Krankenkasse vorzunehmen und sie für die Erstattung durch Ihre private Krankenversicherung selbst verantwortlich sind, erkundigen Sie sich bitte vor der Behandlung, ob und in welcher Höhe Ihnen die Behandlung erstattet wird.
Beihilfeberechtigte: Die Beihilfe übernimmt einen Teil der Kosten.
Gesetzlich Versicherte: Es gibt keine Grundlage für die Erstattung von Behandlungskosten bei Heilpraktikern durch die gesetzlichen Krankenkassen. Sie können jedoch eine private Zusatzversicherung für den ambulanten Bereich abschließen. Bitte beachten Sie, dass jeder Versicherer unterschiedliche Leistungserstattungen anbietet. Eine gute Vergleichsübersicht bietet Ihnen die Dornsteintabelle.